Eine Notbeleuchtung wird nach dem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung wirksam. Es wird zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung unterschieden.
Die Sicherheits- und Rettungs- Beleuchtung ermöglicht es Personen, sicher die betroffenen Räume zu verlassen und ihre potenziell gefährlichen Arbeitsabläufe zu beenden.
Normen für die CH: EN1838, EN55015, EN60598-1, EN60598-2-22, VKF (Brandschutzrichtlinien)
Nach EN1838 muss sichergestellt werden, dass die Flucht- und Rettungswege und alle sicherheitsrelevanten Bereiche (Korridore, Treppen usw.) im Fall eines Stromausfalles ausreichend beleuchtet und gekennzeichnet werden.
Beispiele:
- Mind. Beleuchtungsstärke beträgt 1 Lux (gemessen auf der Mittellinie entlang des Rettungsweges)
- Verhältnis der kleinsten zur grössten Beleuchtungsstärke (entlang der Mittellinie) darf 1:40 nicht unterschreiten
- Betriebsdauer der Beleuchtungsstärke mind. 1 Std.
- usw.